AGB

§1 Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Manuel Haslauer
Pfarrhofgutweg 19, 5400 Hallein, Österreich
Telefon: +43 681 815 105 00
E-Mail: info@manuelhaslauer.com
Webseite: www.manuelhaslauer.com


§2 Geltung / Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Auftragnehmer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
“Filmproduktionen” oder „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Der Auftragnehmer ist, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

§3 Vertragsschluss

Durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer sieht die Buchung als bindend beauftragt, sobald beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben. Durch Unterschrift des Auftragnehmers wird die Buchung fixiert.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.

§4 Nutzungs- und Urheberrecht

Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Videos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
Der Auftraggeber erhält ein kommerzielles/gewerbliches Nutzungsrecht.
Jegliche Manipulation der Videos, sowie technische Veränderung von gelieferten Videodaten (Videobearbeitung, Schnittänderung) ist ausdrücklich untersagt.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Bei öffentlicher Nutzung der Daten ist ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht des Auftragnehmers zu machen. Bei Veröffentlichung des Videos bei Facebook oder anderen Netzwerken muss der Auftragnehmer als Urheber gekennzeichnet sein. Hierfür reicht die Nennung der Webseite von Manuel Haslauer: www.manuelhaslauer.com aus.
Werden die Videos vom Auftraggeber im Internet (in sozialen Medien z.B. Facebook, Instagram, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erforderlich (z.B. Video by „Manuel Haslauer“ oder Verlinkung der Facebookseite). Sollte dies nicht gewünscht sein, darf zumindest des Logo des Auftragnehmers am Anfang oder Ende des Videos erschienen.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Videomaterial hochauflösend im Format MP4. Die Abgabe von unbearbeitetem, digitalem Rohmaterial wird nicht gestattet.
Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
Der Auftragnehmer darf die Videos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Showreel, etc.). Ebenso darf der Name der Firma des Auftraggebers, sowie dessen Logo auf der Website des Auftragnehmers für eigene Werbezwecke erscheinen. Ebenfalls darf das produzierte Video auf der Instagram- und Facebookseite des Auftragnehmers uneingeschränkt veröffentlicht werden. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt während des Drehs Fotos und Videos für seinen Instagram-Account zu erstellen und diese zu veröffentlichen. Der Auftraggeber erteilt hierzu mit Vertragsunterzeichnung sein ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für Manuel Haslauer die Notwendigkeit der Eigenwerbung. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die Erhöhung des Auftragswerts um 200EUR Netto der Vertragssumme.

§5 Vergütung

Für die Herstellung der Videos gilt das vereinbarte Honorar inkl. der allgemein gültigen Mehrwertsteuer.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Videos Eigentum des Auftragnehmers.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Zwei Änderungen des Videoschnitts bzw. der Nachbearbeitung sind inkludiert. Für jede weitere Änderung wird ein Betrag von 95€ exkl. MwSt. pro Stunde verrechnet.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die Verlängerung der Aufnahmeproduktionen berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde, gilt der im Angebot vereinbarte Betrag. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber während der Dreharbeiten vom Vertrag zurück, wird die Summe der bisher am Projekt gearbeiteten Stunden verrechnet. Bei Rücktritt vor Beginn der Dreharbeiten ist dies nicht der Fall.

§6 Reisekosten

Die An-/Abreise erfolgt ab Pfarrhofgutweg 19, 5400 Hallein
Die Fahrtkosten sind im Preis enthalten.

§7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die entstandenen Videos Eigentum des Auftragnehmers.

§8 Haftung / Gefahrenübergang

Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Videodaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Videos bzw. des Werkes schriftlich dem Arbeitnehmer geltend zu machen. Danach gelten die Videos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Technisch einwandfreie Videos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Liefertermine für Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Drehterminen geschehen mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers) der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Drehtermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.

§9 Datenschutz

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags wird der Auftraggeber auf die Datenschutzgrundverordnung hingewiesen. Die möglichen Konsequenzen durch Erscheinen von Personen im Video, die damit nicht einverstanden sind, hat der Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer Informationen zum Datenschutz allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Regelungslücken offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit der nicht betroffenen Vertragspassagen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtstand: Salzburg, Österreich



Manuel Haslauer